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Michel Living – AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit wirksam vereinbart, für die Buchung der Ferienwohnungen „Im Hof“, Hauptstraße 37a, 55568 Abtweiler, und „Sonne“, Hauptstraße 35, 55568 Abtweiler (zusammen Ferienwohnungen), die von Michel Living, Dr. Katja Michel, Hauptstraße 37, 55568 Abtweiler, (Vermieterin) angeboten werden. In der Regel schließt die Vermieterin mit dem Mieter (Mieter) zusätzlich einen individuellen Mietvertrag, der durch diese AGG ergänzt wird.

Sofern die Buchung der Ferienwohnungen der Vermieterin durch Vermittlung durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Nahe-Glan mbH (WiföG) zustande kommt, insbesondere über das von der WiföG angebotene Online-Portal, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WiföG anstelle dieser AGB.

2. Vertragsschluss

Die Ferienwohnungen können auf allen von der Vermieterin zur Verfügung gestellten Wegen gebucht werden, also mündlich, schriftlich, telefonisch, über die von der Vermieterin genutzten Online-Portale, über das auf der Website der Vermieterin (www.michel-living.de) zur Verfügung gestellte Kontaktformular oder per E-Mail. Mit der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Anmietung der betreffenden Ferienwohnung ab.

Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) der Vermieterin beim Mieter zustande. Der Vermieterin steht es frei, das Vertragsangebot des Mieters abzulehnen.

Im Regelfall wird die Vermieterin das Angebot des Mieters per E-Mail bestätigen. Die Rechtswirksamkeit des Vertrags zwischen Vermieterin und Mieter hängt jedoch nicht vom Zugang einer solchen Bestätigung ab.

Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Preise

Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten mit ein, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

Die von der Vermieterin geschuldeten Leistungen, ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung der Vermieterin in Verbindung mit dem Prospekt bzw. der Objektbeschreibung und dem zusätzlich zwischen der Vermieterin und dem Mieter geschlossenen individuellen Mietvertrag, soweit ein solcher zwischen Vermieterin und Mieter geschlossen wird.

4. Zahlung, Anzahlung und Kaution

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Gesamtpreis am Anreisetag in bar und ohne Abzug an die Vermieterin zu zahlen.

Nach entsprechender Aufforderung durch die Vermieterin hat der Mieter eine Anzahlung i.H.v. 15% des Gesamtpreises nach Vertragsschluss an die Vermieterin durch Banküberweisung zu leisten. Die Restzahlung (d.h. Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) ist am Anreisetag in bar und ohne Abzug an die Vermieterin zu bewirken.

Wenn der Mieter eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung der Vermieterin mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig leistet, kann die Vermieterin, vorausgesetzt sie ist selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage und soweit kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht, vom Vertrag mit dem Mieter zurücktreten und diesem gegenüber die Rücktrittskosten nach Abschnitt 5 dieser AGB geltend machen. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

Vermieterin und Mieter können im Einzelfall eine Kaution als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbaren. Diese ist, sofern vereinbart, bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und nicht verzinslich. Nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zahlt die Vermieterin die Kaution am Ende des Mietaufenthaltes an den Mieter zurück.

5. Rücktritt und Nichtanreise

Bei Stornierung der Buchung einer Ferienwohnung fallen grundsätzlich Stornierungsgebühren an. Als Berechnungsgrundlage gilt der vertraglich festgelegte Preis. Es gelten folgende Regelungen:

• Bis 28 Tage vor Anreisedatum fallen 50% des vereinbarten Preises an.
• Bis 14 Tage vor Anreisedatum fallen 70% des vereinbarten Preises an.
• Unter 14 Tagen vor Anreisedatum fallen 90% des vereinbarten Preises an.

Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise fallen 100% des vereinbarten Preises an. Bei einer Weitervermittlung der betroffenen Ferienwohnung für den relevanten Mietzeitraum entfallen die Stornierungsgebühren. Dem Mieter steht der Nachweis frei, die ersparten Aufwendungen der Vermieterin seien im Einzelfall höher ausgefallen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

6. Kündigungsrecht

Der Mieter kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor der Vermieterin im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von der Vermieterin verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, von der Vermieterin erkennbares Interesse des Mieters sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Mieter die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

Mieter und Vermieterin können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

Für die Vermieterin liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Mieter (erhebliche Vertragsverletzung) vor. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Mieter in der Ferienwohnung raucht oder Tiere hält.

Ein wichtiger Grund liegt für die Vermieterin auch vor, wenn höhere Gewalt oder von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung.

7. Check-in und Check-out

Die Ferienwohnung kann am Anreisetag zwischen 15.00h und 18.00h bezogen werden und ist am Abreisetag bis 11.00h an die Vermieterin zurückzugeben.

8. Pflichten des Mieters zur Mängelanzeige, keine Tierhaltung, Rauchfreiheit

Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen auftretende Mängel oder entstehende Schäden – soweit er sie nicht selbst beseitigen muss – unverzüglich dem Vermieter oder der Vermieterin anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

Falls der Mieter Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Mieter hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Mieter dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.

Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, muss der Mieter selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.

Der Mieter muss die maximale Belegungszahl einhalten, es sei denn es ist zwischen der Vermieterin und ihm ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Falls der Mieter diese Bestimmung nicht beachtet und die vertraglich vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Mieter mit Rücktrittskosten entsprechend Abschnitt 5 dieser AGB belastet werden.

Eine Tierhaltung in der Ferienwohnung ist nicht zulässig.

Das Rauchen in der Ferienwohnung oder aus den Fenstern der Ferienwohnung hinaus, ist nicht zulässig.

Eine Mitführung von Tieren oder das Rauchen in der Ferienwohnung oder aus den Fenstern hinaus, berechtigt die Vermieterin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit dem Mieter und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Abschnitt 5 dieser AGB.

9. Gäste-WLAN

Die Vermieterin stellt dem Mieter in der Ferienwohnung einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspot) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten der Vermieterin. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können.

Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass der Mieter vor der Nutzung die Geltung der Nutzungsbedingungen für Gäste-WLAN der Vermieterin akzeptiert. Dies erfolgt bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz über die Begrüßungsseite im Endgerät des Mieters.

10. Nutzung des Fahrradraums

Der Mieter hat seine Fahrräder oder E-Bikes stets mit einer Fahrradkette an den Halterungen an der Wand im Fahrraum zu befestigen und abzuschließen. Die Tür des Fahrradraums muss beim Verlassen des Raums immer abgeschlossen werden. Die Nutzung des Fahrradraums hat in gegenseitiger Rücksichtnahme auf die weiteren Nutzer und deren Räder zu erfolgen.

11. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Vermieterin für Schäden, die nicht aus einer Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin beruhen.

Die Vermieterin haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Mieter erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

12. Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Mieters gegenüber der Vermieterin aus dem Vertrag über die Anmietung einer Ferienwohnung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter von Umständen, die den Anspruch begründen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

13. Alternative Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

Die Vermieterin ist weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Diese AGB sowie das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der Vermieterin und dem Mieter unterliegen deutschem Recht.

Für Klagen des Mieters gegen die Vermieterin ist das Gericht am Sitz der Vermieterin maßgeblich. Für Klagen der Vermieterin gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgeblich. Soweit der Mieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person ist, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Erhebung der Klage unbekannt ist, vereinbaren die Vermieterin und der Mieter den Sitz der Vermieterin als Gerichtsstand.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vermieterin und der Mieter mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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Stand: 06. April 2024